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environmental protectionUmweltschutz (ger.)

  • 1) Protection of an organism or other system against harmful influences of factors or conditions of their environment.
    protection
    1929
    Körperbedeckung (Umweltschutz)
    Przibram, H. (1929). Schutz und Angriffswaffen der Protozoen. In: Bethe, H. et al. (Hg.). Handbuch der normalen und pathologischen Physiologie mit Berücksichtigung der experimentellen Pharmakologie, Bd. 13. Schutz und Angriffseinrichtungen, Reaktionen auf Schädigungen, 1-19: 1.
    1937
    Somewhat over 10 years ago the writer stated before an Annual Meeting of this Association that “Experience and experiment will demonstrate in increasing measure the advantage of providing for man from birth to old age a healthy dwelling, in a carefully planned city with protected food supplies, safe working conditions, and protection against insects, rodents, and bacteria and their ravages. […] It is true today as it was then that civilization rests upon a “thin crust of environmental protection,” although its thickness may have been increased somewhat through the efforts of the engineer in environmental sanitation.
    Wolman, A. (1937). Recent trends in public health engineering practice. Amer. J. Publ. Health 27, 43-49: 43; cf. id. (1925). Values in the control of environment. Amer. J. Publ. Health 15, 189-194: 194.
  • 2) Protection of environmental conditions and resources as a natural prerequisite for human living and well-being.
    bioethics
    1939
    the significance of the environment in the public health picture can be appreciated also by imagining what would happen in a short time to our much-vaunted civilized security if we ceased to protect our water-supplies or interrupted their distribution […]. Imagine that even the fashionable environment of Park Avenue suffered somewhat. We must agree with Wolman that “civilization rests upon a thin crust of environmental protection”
    Horwood, M.P. (1939). An evaluation of the factors responsible for public health progress in the United States. Science 89, 517-526: 523.
    1970

    Was bedeutet der Begriff Umweltschutz? Wir meinen damit Schutz des Lebens überhaupt, damit auch Schutz des Lebens der Menschen. Doch Schutz wovor? Vor dem Menschen selbst, vor seinem eigenen Tun und dessen Folgen, die vor Jahren noch nicht in diesem Ausmaß zu übersehen waren.

    Gruhl, H. (1970). [Rede vor dem Deutschen Bundestag zur ersten Parlamentsdebatte über den Umweltschutz], in: Deutscher Bundestag, 87. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970,4801-4806: 4802.

    1970

    Meine Damen und Herren, zu den Lebens- und Existenzfragen der gesamten Menschheit wie Friedenssicherung und Ernährung ist im letzten Drittel dieses Jahrhunderts der Umweltschutz getreten. Der Umweltschutz ist zu einer gesellschaftspolitischen Aufgabe ersten Ranges geworden. Die Bundesregierung ist weit davon entfernt, einer Umwelthysterie das Wort zu reden. Die Folgen wären nur Resignation und Fatalismus. Die Gefahren, die uns drohen, sind ernst, aber die Menschheitsgeschichte lehrt uns, daß menschlicher Verstand und Tatkraft auch mit scheinbar unlösbaren Aufgaben fertig geworden sind. Das Grundgesetz kennt das Wort „Umweltschutz“ noch nicht. Im Grundrechtskatalog fehlt ein Menschenrecht auf unschädliche Umwelt. Dennoch ist der Schutz der Umwelt des Menschen eine Pflicht aller staatlichen Gewalt, die ihr mit den Grundentscheidungen unserer Verfassung aufgegeben ist. Nichts Geringeres als die Würde des Menschen wird durch die Zerstörung und Schädigung seiner Umwelt angetastet. Die Menschenwürde ist getroffen, wenn der Mensch zum wehrlosen Objekt seiner Umwelt wird. […] Wachstum, Produktivität und Umweltschutz sind keine gegensätzlichen Zielvorstellungen. Sie bedingen und ergänzen einander vielmehr. Wir müssen diese Lasten aufbringen für Maßnahmen, ohne die ein wirtschaftliches Wachstum langfristig nicht möglich ist. Es handelt sich dabei um ebenso notwendige Ausgaben für Infrastruktur, wie es die für Bildung und Straßenbau sind. […] Einzelmaßnahmen im Umweltschutz, so dringlich sie geworden sind, bleiben Einzellösungen, wenn sie nicht im größeren Zusammenhang gesehen und betrieben werden. Einer dieser Zusammenhänge ist das komplexe System des Naturhaushalts der Landschaft. Wir können darin nicht ein einzelnes Element isoliert behandeln, ohne daß die anderen Glieder der ökologischen Wirkungsketten davon berührt wären. Isoliertes oder bloß sektorales Vorgehen birgt die Gefahr in sich, die natürlichen Kreisläufe empfindlich zu stören oder gar zu unterbrechen. Was wir zur Erhaltung und Wiedergewinnung einer menschenwürdigen Umwelt für die Zukunft brauchen, ist ein ökologisch fundiertes Management der Landschaft, unserer natürlichen Umwelt. Genauso wie ihre Einzelelemente ‒ Luft und Wasser ‒ nicht an irgendwelchen Verwaltungsgrenzen haltmachen, ist die Landschaft nur als Ganzes zu erfassen und nur als Ganzes zu gestalten. Das ist der Grund dafür, daß wir eine Bundeskompetenz wünschen.

    Genscher, H.-D. (1970). [Rede vor dem Deutschen Bundestag zur ersten Parlamentsdebatte über den Umweltschutz]. In: Deutscher Bundestag, 87. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970, 4797-4801: 4797; 4798; 4800.

    1970
    Bemühungen der neuen Bundesregierung um eine Verbesserung des Umweltschutzes
    Rehbinder, E. (1970). Grundfragen des Umweltrechts. Zeitschrift für Rechtspolitik 11, 250-256: 251.
    1994

    Am Nachmittag des 7. November 1969 stattete Ministerialdirektor [Joachim] Berg als Leiter der [vom Bundesgesundheits- ins Bundesinnenministerium] überstellen Abteilung [III »Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung«] seine Antrittsbesuche im BMI bei Staatssekretär Hartkopf und anschließend bei Bundesinnenminister Genscher ab. In der in diesem Zusammenhang entscheidenden Besprechung mit Genscher, bei der Hartkopf nicht anwesend war, berichtete der Abteilungsleiter dem Minister über Aufgaben und bisherige Arbeiten der Abteilung. Genscher war von der vielseitigen interdisziplinären Problematik fasziniert, beanstandete aber sofort den umständlichen Namen der Abteilung („Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung“), der nicht zu den üblichen Kurzbezeichnungen der anderen Abteilungen des Hauses paßte. Der Abteilungsleiter erklärte daraufhin, daß es üblich geworden sei, den gesamten Komplex der natürlichen Lebensgrundlagen als „Umwelt“ zu bezeichnen, und hieraus ergab sich dann der gemeinsame Beschluß, die Abteilung in „Umweltschutz“ umzubenennen – der Begriff „environmental protection“ war den Beteiligten aus der amerikanischen Literatur bekannt. In der betroffenen Abteilung war man mit dem neuen Namen sehr zufrieden, weil er prägnant, umfassend und kurz war. Daß er auch sofort verwendet wurde, belegt der Umstand, daß Berg bei seiner ersten Teilnahme an der BMI-Abteilungsleiterbesprechung am 11. November 1969 als Leiter der neu in das BMI versetzten Abteilung „Umweltschutz“ vorgestellt wurde. […] [Zur Begriffsprägung] äußert sich Berg [in Briefen vom Januar und Februar 1992] selbst dahin, daß seines Erachtens Genscher das Verdienst zuzusprechen sei, Initiator der Wortschöpfung zu sein. Nach dem geschilderten Verlauf der Entstehungsgeschichte liegt jedoch die Bewertung näher, daß der Begriff im Zusammenwirken von Minister und Ministerialbürokratie entstanden ist. Jedenfalls ist diese Genesis zum einen ein weiterer Beleg für den Einfluß, den die US-Umweltpolitik auf die Politisierung des Themas in der Bundesrepublik gehabt hat und zum anderen für die in Bezug auf die Ministerialbürokratie aufgestellte These von deren „Erstgeburtsrecht an der Umweltpolitik“ in der Bundesrepublik.

    Vierhaus, H.-P. (1994). Umweltbewußtsein von oben. Zum Verfassungsgebot demokratischer Willensbildung: 105-7.

    1998

    Das Wort Umweltschutz wurde […] erst 1969 anlässlich der Gründung einer dafür zuständigen Abteilung im Bundesinnenministerium in die deutsche Sprache eingeführt, als Übersetzung des damals schon in den USA üblichen »environmental protection«. Obwohl das 1800 von Jens Baggesen erstmals verwendete Wort Umwelt die soziale Umwelt des Menschen meinte und die natürliche Umwelt wissenschaftlich erst 1925 durch Jakob von Uexküll mit dem Wort verbunden wurde, einigte man sich 1970 unter den Bundesressorts darauf, unter dem Begriff Umweltschutz den Schutz der natürlichen Umwelt zu verstehen. Schon das erste – und bisher einzige – Umweltprogramm der deutschen Bundesregierung von 1971 verstand unter Umweltschutz nicht nur die Aufgabe, »dem Menschen eine Umwelt zu sichern, wie er sie für seine Gesundheit und für ein menschenwürdiges Dasein braucht«, sondern setzte daneben den Schutz von Boden, Luft und Wasser, Pflanzen- und Tierwelt vor nachteiligen Wirkungen menschlicher Eingriffe. […] Umweltschutz ist […] zu verstehen als Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen.

    Lersner, H. von (1998). Umweltschutz. In: Korff, W., Beck, L. & Mikat, P. (eds.). Lexikon der Bioethik, vol. 3, 662-664: 662.