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nature conservationNaturschutz (ger.)

  • 1) Protection of an individual organism or other natural system provided by particular devices or traits; with nature not as the object but subject of protection.
    protection
    1832
    Agrippa sieht in den längern, stärkern Haaren des Weibes Naturschutz der Schamhaftigkeit
    Weber, K.J. (1832). Dymocritos: oder, Hinterlassene Papiere eines lachenden Philosophen, Bd. 2: 333.
    1860
    Um die Geisteshöhe der Insecten ganz zu würdigen, muß man, meines Erachtens, noch einen Umstand berücksichtigen, der, wenn er auch im ersten Augenblicke fern zu liegen scheint, dennoch bald Allen, welche die Weisheit des Schöpfers in der Natur zu erkennen sich bemühen, in dem, von mir vermutheten Zusammenhange auffassen werden: ich meine den Naturschutz der Insecten. Keine Thierclasse erfreut sich so mannigfaltiger Anstalten zur Abwendung von äußeren Gefahren, wie die der Insecten
    Ratzeburg, J.T.C. (1841/60). Die Waldverderber und ihre Feinde: 241.
    1862
    Einen besonderen Naturschutz gegen Fäulniss am Meeresstrand hat diese Küste durch eine kalte Strömung, welche fast bis zum Kap Blanco hinauf, vom Süden her, sie bespült
    Stamm, A.T. (1862). Nosophthorie. Die Lehre vom Vernichten der Krankheiten: 174.
    1870
    Die trügerische Wildniss, der Sumpf verwarte dieses Gotteshaus vor der Verwüstung, welche one diesen Naturschuz besonders in den späteren Raubzügen der Avaren und dann der Hungarn (Magyaren) sicher erfolgt wäre
    Roidtner, J. (1870). Die Fundplätze der keltischen, römischen und altdeutschen Waffen, Münzen und Gerätschaften am Donau-Strudel und Wirbel (in: Bericht über das Museum Francisco-Carolinum, Bd. 30): 11.
  • 2) Preservation of particular organisms, species or landscapes by means of human intervention.
    bioethics nature reserve
    1871
    [Es] wird in den Staats-, den meisten herrschaftlichen und städtischen Forsten jetzt die Streuberechtigung nach Möglichkeit abgelöst, aber wie es in den bäuerlichen Wäldern damit aussieht, davon kann sich Jeder überall durch den Augenschein überzeugen. Die absolute Nothwendigkeit eines derartigen Naturschutzes ist noch jetzt nicht hinlänglich genug erkannt worden, sonst würde die Gesetzgebung schon strengere Maßregeln ergriffen haben
    Martin, P.L. (1871). Das deutsche Reich und der internationale Thierschutz [Teil 4]. Der Waidmann 3, 25-27: 26.
    1874
    Wie lange hat es dauern und wie Vieles hat geschrieben werden müssen, bevor die Nothwendigkeit des Vogelschutzes erkannt worden ist, und wie lange – wird es noch dauern müssen, bis derselbe in durchgreifender und befriedigender Weise ausgeführt werden wird? – Ein durchgreifender Naturschutz aber, der auch andere Wesen in sein Bereich aufnimmt, das ist ein Ding, von dem man nur ganz bescheiden sprechen darf, um nicht als Sonderling angesehen zu werden
    Martin, P.L. (1874). Das Vergiften der Feldmäuse und seine Folgen. Der Zoologische Garten 15, 331-335: 333f.
    1882

    Im ersten Kapitel habe ich unter „allgemeinem Naturschutz” alles zusammengetragen, was die Natur seitens des Menschen zu erleiden hat und da zeigt sich denn, dass gerade der sogenannte civilisirte Mensch zu ihrer Zerstörung das Meiste beiträgt und dass, wie gegenwärtig in Nordamerika geschieht, sein Unverstand sogar das Klima der nördlichen Halbkugel gänzlich umwandelt und seine Existenz zu gefährden droht wenn nicht sofort dagegen eingeschritten wird. […] Wenn ich in den vorigen Kapiteln nachgewiesen habe, dass überall, wo die Zivilisation hindringt, die Zerstörung des Naturhaushaltes auf dem Fusse folgt und wir dadurch einer Veränderung des Klimas, und einer Vernichtung unserer Existenzbedingungen entgegengehen, so wird Ursache genug vorhanden sein, dass der allgemeine Naturschutz zur Aufgabe unserer Zeit gemacht werde. Diese Aufgabe wird aber um so schwieriger, als die Zersplitterung unserer politischen Bestrebungen einer gemeinsamen Anstrengung hinderlich entgegentreten und die Theilung der Arbeit dieses Ziel vollends erschwert.

    Martin, P.L. (1882). Die Praxis der Naturgeschichte, 3, 2. Allgemeiner Naturschutz; Einbürgerung fremder Thiere und Gesundheitspflege gefangener Säugethiere und Vögel: vi; 48.

    1886

    Die durch Beschäftigung mit der Bioekographie erzeugte Liebe zur Heimath wird endlich den Wunsch herbeiführen, die Naturschönheiten derselben erhalten zu sehen. Naturschutz zu predigen ist unnütz, wo Kenntniss der Natur fehlt. Wo sie aber vorhanden ist, ist das Naturschutzpredigen ziemlich überflüssig. Wer die heimathliche Natur kennt und liebt, wird sie auch schützen.

    Haacke, W. (1886). Bioekographie, Museenpflege und Kolonialthierkunde. Jenaische Zeitschrift für Naturwissenschaft 19, 790-849: 819.

    1888
    5. Oktober […] Sehr lieber einsichtsvoller Brief über meine Naturschutzideen von Freiherrn von Minningerode […]
    9. November […] einen wichtigen Brief geschrieben an Sommer über den Naturschutz, Bodetal usw.
    Rudorff, E. [1888]. [Entry in diary]; according to Klose, H. (1939). Ernst Rudorffs Heimatland unter Landschaftsschutz. Naturschutz 20 (6), 117-121: 121.
    1909

    [Es] trachtet die moderne Naturschutzbewegung, alle Geschöpfe nach Möglichkeit zu erhalten, ganz besonders auch diejenigen, die durch unsere Kultur schon dem Aussterben nahe gebracht worden sind, gleichviel, ob sie dieser Kultur nützlich oder schädlich sind. […] Meines Erachtens muß aber die Naturschutzbewegung, wenn sie reiche und nachhaltige Früchte zeitigen soll, vor allem volkstümlich werden. Das ganze Volk muß sich bewußt werden, daß es sich hier um Erhaltung seiner reinsten und höchsten Güter handelt, das Volk selbst muß in idealer Begeisterung die nötigen Mittel aufbringen und so dem Staate die Wege weisen.

    Floericke, K. (1909). Umschau über die Naturschutzbewegung. Kosmos – Handweiser für Naturfreunde 6(4) 97-103: 100-1.

    1910

    Der Naturschutz will der heimatlichen Natur die Reichhaltigkeit und Schönheit bewahren, so daß das Volk Freude und Belehrung aus ihr schöpfen kann. Und das ist wahrlich eine wichtige Aufgabe. Denn immer ärmer wird Wald und Feld an charakteristischen Gestalten aus dem Tier- und Pflanzenreiche, immer mehr blühenden Lebens wird durch die unerbittlich vordringende Kultur zerstört. An vielen Orten ist der Vogelgesang verstummt. Sehr still ist es in der Natur geworden, aber um so lauter tönt der Lärm der Maschinen und der Vergnügungen des Menschen.

    Guenther, K. (1910). Der Naturschutz: iii.

    1912

    Naturschutz umfaßt die Bestrebungen zum Schutz der gesamten Natur in der Heimat. Er erstreckt sich nicht allein auf die Erhaltung der Naturdenkmäler, sondern auf den Pflanzen und Tierschutz, einschließlich Vogelschutz, also auch auf die Pflege eingeführter Pflanzen und Tiere.

    Conwentz, H. (1912). Naturdenkmalpflege. In: Handwörterbuch der Naturwissenschaften, vol. 7, 38-50: 43.

    1923
    There is one element in the popular conception of our national parks system which I want especially to emphasize. That is its importance as a formal visible expression of the greatness and glory of this nation among the nations. [… ] In these enlightened days nature conservation is an American creed, but in no sense is it a fighting slogan
    Yard, R.S. (1923). Economic aspects of our national parks policy. The Scientific Monthly 16, 380-388: 382.
    1928

    [Es] hat der Naturschutz allen Grund, die eindringlichere Gestaltung der Forstwirtschaft grundsätzlich selbst zu wünschen als letztes Mittel zur Erhaltung des Waldes.

    Feucht, O. (1928). Naturschutz und Forstwirtschaft: 104-5.

    1935

    § 1 Gegenstand des Naturschutzes. Das Reichsnaturschutzgesetz dient dem Schutze und der Pflege der heimatlichen Natur in allen ihren Erscheinungen. Der Naturschutz im Sinne dieses Gesetzes erstreckt sich auf: a) Pflanzen und nichtjagdbare Tiere, b) Naturdenkmale und ihre Umgebung, c) Naturschutzgebiete, deren Erhaltung wegen ihrer Seltenheit, Schönheit, Eigenart oder wegen ihrer wissenschaftlichen, heimatlichen, forst- oder jagdlichen Bedeutung im allgemeinen Interesse liegt.

    [Wolf, B. & Klose, H.] (1935). Reichsnaturschutzgesetz vom 26. Juni 1935. Reichsgesetzblatt Nr. 68 vom 1. Juli 1935, 821-825: 821.

    1937

    Es bedeutet […] grundsätzlich nicht etwas völlig Neues, wenn heute auch der Naturschutz seine Ansprüche bei der Raumordnung anmeldet. Worauf es ihm zunächst ankommt, das ist die ungestörte Erhaltung der wenigen noch vorhandenen Reste der deutschen Urlandschaft (Urwälder, Moore, Dünen, Steilküsten, Steppenheiden, Flußufer und dergleichen), bestimmter, von uns heute als natürlich empfundener Halbkulturlandschaften (Hudewälder, Wacholderhaine, Niederwälder, Triften mit Hudebäumen und dergleichen), typischer – wenn auch von menschlichem Eingriff vielleicht nicht verschont gebliebener – Lebensgemeinschaften (Waldypen, Trockenrasengesellschaften, Seevogelkolonien, Wildgehege und dergleichen) sowie durch besondere landschaftliche Schönheit, durch wissenschaftliche oder volkskundliche Bedeutung oder sonstwie ausgezeichnete Gebiete. Der für solche Flächen angestrebte oder bereits angeordnete Schutz soll ganz vorzugsweise ideellen Zwecken dienen.

    Schoenichen, W. (1937). Naturschutz und Landschaftspflege als Planungsaufgaben. Raumforschung und Raumordnung. 1, 194-197: 195.

    1941

    [Es] dürfte aus dem Dargelegten hervorgehen, daß der Naturschutzgedanke noch eine bedeutsame Entwicklung vor sich hat und daß für ihn auch heute noch der Leitspruch gilt, den ich im Jahre 1931 der ersten großen Naturschutzausstellung in Berlin voranstellte: Naturschutz ist Dienst an der Wissenschaft, ist Dienst am Volke, ist Dienst an der Menschheit!

    Schoenichen, W. (1941). Entwicklungslinien im Schutze belebter Natur. Biologia generalis 15, 172-196: 196.

    1959

    [Es gilt], daß eine Neuorientierung notwendig ist, die nicht etwa bedeutet, daß der konservierende Naturschutz und die Landschaftspflege aufgegeben werden sollen, vielmehr müßten sie in einem größeren Zusammenhang, nämlich in einer allgemeinen Raumordnung „aufgehoben“ werden. […] nunmehr geht es nicht allein um Bewahren und Schützen, sondern um das Mitgestalten, um eine offene Anerkennung der Belange und eine Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Technik.

    Dittrich, E. (1959). Vom Schutz der Natur zur Ordnung der Landschaft. Natur und Landschaft 34, 65.

    1966

    Der Naturschutz dient dem Schutze und der Erhaltung der Landschaft und bestimmter schutzwürdiger Bestandteile. Seine Aufgabe ist es, aus kulturellen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen Landschaften und Landschaftsbestandteile einschließlich seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Biotope zu sichern. Dies kann erreicht werden durch einen allgemeinen Landschaftsschutz, Landschafts- und Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale und Artenschutz.

    Buchwald, K. (1966). Naturschutz. In: Handwörterbuch der Raumforschung und Raumordnung, 1185-1187: 1185-6.

    1970

    Galt ursprünglich das „Käseglockenprinzip“ der Unantastbarkeit von Naturschutzgebieten und Tiergemeinschaften als rein bewahrender Naturschutz, so bekennt man sich aufgrund der inzwischengewonnenen Erfahrungen zu einem gestaltenden Naturschutz.

    Erz, W. (1970). Opas Naturschutz ist tot. Das Parlament 20, Nr. 34 (22.8.1970), 10.

    1970

    Naturschutz hat die Aufgabe, aus kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Gründen schutzwürdige Landschaften und Landschaftsbestandteile seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgrundlagen zu sichern. Dies kann erreicht werden durch einen allgemeinen Landschaftsschutz, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsteile, Naturdenkmale und Artenschutz.

    Erz, W. (1970). Naturschutz und Landschaftspflege in Stichworten: 12.

    1973

    Der Naturschutz ist bemüht, auch die Wirtschaftslandschaft vor extremer Uniformierung zu bewahren. Die Erhaltung einer gewissen biologischen Mannigfaltigkeit auch der nach rationellen Kriterien gestalteten Flächenstruktur des Territoriums, die Pflege einer optimalen Biotopmannigfaltigkeit inmitten der intensiv und nach industriemäßigen Methoden bewirtschafteten Flächen der Land- und Forstwirtschaft, garantiert ein stabileres biologisches Gleichgewicht und höhere Krisenfestigkeit der Monokulturen. – Landschaftspflege und Naturschutz sind schließich auch ästhetische Aufgaben und sollen das Heimatbewußtsein unserer Menschen fördern. […]
    Naturschutz umfaßt alle Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von besonderen Landschafteilen (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Parkanlagen), Tier- und Pflanzenarten sowie einzelner Gebilde der Natur (Naturdenkmale), die wissenschaftlich oder kulturell bedeutsam sind oder deren Schutz aus sonstigen Gründen im gesellschaftlichen Interesse liegt.

    Bauer, L. & Weinitschke, H. (1973). Landschaftspflege und Naturschutz als Teilaufgaben der sozialistischen Landeskultur: 268; 309.

    1976

    § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. (1) Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, daß
    1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
    2. die Nutzungsfähigkeit,
    3. die Pfanzen- und Tierwelt sowie
    4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft
    nachhaltig gesichert sind.

    Anonymus (1976). Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 20. Dezember 1976. Bundesgesetzesblatt Nr. 147 vom 23. Dez. 1976, 3573-3582: 3574.

    1980

    unter der Bezeichnung Naturschutz [werden] Maßnahmen und Handlungen verstanden, die unmittelbar und konkret der Erhaltung Förderung von freilebenden Tieren und Pflanzen und ihrer Lebensgrundlagen in der gesamten Landschaft sowie der Erhaltung und Förderung von – nach bestimmten Kriterien als schützwürdig befundenen – Landschaften, Landschaftsteilen und Landschaftselementen dienen. Mittelbar strebt der Naturschutz optimale Dichten und genetische Vielfalt von Tier- und Pflanzenpopulationen, Artenvielfalt von Biozönosen, natürliche Bedingungen und den natürlichen Verlauf der Evolution der Organismen, naturnahe und stabile Ökosysteme, biologisch vielfältige Landschaften und Teillandschaften sowie die langfristige Sicherung der Komplexe und Einzelerscheinungen der Landschaft an, die für die bio- und geowissenschaftliche (z.T. auch für die kulturhistorische) Forschung bedeutsam sein können.

    Erz, W. (1980). Naturschutz – Grundlagen, Probleme und Praxis. In: Buchwald, K. & Engelhardt, W. (Hg.). Handbuch für Planung, Gestaltung und Schutz der Umwelt, Bd. 3. Die Bewertung und Planung der Umwelt, 560-637: 560-1.

    1988

    Naturschutz ist […] ein Schutz für den Menschen, aber er ist auch ein Schutz vor dem Menschen. Der Mensch zerstört zu leicht, was er unbewußt liebt. Naturschutz ist nur möglich, wenn der Mensch aus weiten Gebieten ausgesperrt bleibt.

    Remmert, H. (1988). Naturschutz: 46.

    1999

    man [begegnet] in der Praxis [des Naturschutzes] einer Vielzahl ökologisch begründeter, jedoch konkurrierender Proto-Leitbildern oder Grundmotiven des Naturschutzes (WIEGLEB 1994), die als Schlagworte in die Diskussion geworfen werden. Naturschutzfachliche Leitbilder dieser Art müssen nicht entwickelt werden, aus ihnen sind raumbezogene Leitbilder diskursiv abzuleiten. Alle in der Naturschutzliteratur genannten „Protoleitbilder“, „Rahmenziele“, „Bewertungskriterien“, „wertgebendeParameter“, „mittleren Prinzipien“ u.ä. lassen sich u.E. auf vier Grundmotive reduzieren. Diese rekurrieren in unterschiedlicher Weise auf nationale und internationale Rechtsnormen:
    – Naturnähe (BNatSchG und FFH-Richtlinie).
    – Biodiversität (Rio-Konvention, FFH-Richtlinie und BNatSchG).
    – Nachhaltigkeit (Rio-Konvention, FFH-Richtlinie und GG § 20a).
    – Kulturlandschaft (BNatSchG, Naturschutztraditon der „Naturdenkmalpflege“).
    Diese Grundmotive stehen gleichberechtigt nebeneinander. Sie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, da sie logisch und kausal voneinander unabhängig sind. Zielkonflikte zwischen diesen Grundmotiven können durch die Wahl geeigneter räumlicher Skalen eliminiert werden, oder sie werden in bestimmten Zeithorizonten irrelevant. […] Die Grundmotive lassen sich entlang den Achsen „Natur“ und „Kultur“ bzw. „biotisch“ und „abiotisch“ ordnen.

    Bröring, U. & Wiegleb, G. (1999). Leitbilder in Naturschutz und Landschaftspflege. In: Konold, W., Böcker, R. & Hampicke, U. (eds.). Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege, 1-11: 7.

    2002

    Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass
    1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
    2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
    3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie
    4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
    auf Dauer gesichert sind.

    Anonymus (2002). Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002. Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 3. April 2002, 1193-1216: 1194 (§ 1 (1)).

    2003

    Naturschutz ist ein auf vor allem naturwissenschaftlichen Grundlagen basierendes, interdisziplinär ausgerichtetes, handlungsorientiertes und normatives Fachgebiet

    Zucchi, H. (2003). Naturschutz/Landschaftspflege/Artenschutz/Biotopschutz: Definitionen, Abgrenzungen. In: Konold, W., Böcker, R. & Hampicke, U. (eds.). Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege, 9. Erg. Lfg. 2/03, 1-12: 4.

    2004

    Naturschutz ist ein gesamträumliches intermediäres gesellschaftspolitisches Anliegen, das die Gesamtheit aller Ideen, Konzepte, Strategien, Instrumente und Maßnahmen umschließt, die dem Schutz, der Pflege, der Entwicklung und der Wiederherstellung von Natur und Landschaft dienen – einschließlich ihrer abiotischen und biotischen Bestandteile sowie zum Wohl der Menschen. Vor dem Hintergrund dynamischer Entwicklungen in Natur und Gesellschaft umfaßt Naturschutz sowohl den Schutz von Pflanzen, Tieren und Landschaften als auch die Sicherung der physischen und psychischen Lebensgrundlagen heutiger und künftiger Generationen. Er beinhaltet damit die Etablierung naturverträglicher Nutzungsformen sowie die gerechte Verteilung der aus diesen Bestrebungen erwachsenden Vorteile und Lasten.

    Erdmann, K.-H. & Bork, H.-R. (2004). Geographie und Naturschutz – politisches Handlungsfeld mit räumlichen Implikationen. Standort. Zeitschrift für angewandte Geographie 3, 108-113: 109.

    2009

    §1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. (1) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass
    1. die biologische Vielfalt,
    2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
    3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
    auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).

    Anonymus (2009). Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009. Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 6. August 2009, 2542-2579: 2543.

Schoenichen, W. (1954). Naturschutz, Heimatschutz. Ihre Begründung durch Ernst Rudorff, Hugo Conwentz und ihre Vorläufer.

Klose, H. (1957). Fünfzig Jahre Staatlicher Naturschutz. Ein Rückblick auf den Weg der deutschen Naturschutzbewegung.

Knaut, A. (1990). Der Landschafts- und Naturschutzgedanke bei Ernst Rudorff. Natur und Landschaft 65, 114-118.

Bogner, T. (2004). Zur Bedeutung von Ernst Rudorff für den Diskurs über Eigenart im Naturschutz. In: Fischer, L. (Hg.). Projektionsfläche Natur, 105-134.

Lekan, T.M. (2004). Imaging the Nation in Nature. Landscape Preservation and German Identity.

Schmoll, F. (2004). Erinnerung an die Natur. Die Geschichte des Naturschutzes im deutschen Kaiserreich.

Engels, J.I. (2006). Naturpolitik in der Bundesrepublik. Ideenwelt und politische Verhaltensstile in Naturschutz und Umweltbewegung 1950-1980.

Piechocki, R. (2007). Genese der Schutzbegriffe. Natur und Landschaft 82, 30-31; 70-71; 110-111; 158-159; 234-235; 286-287; 328-329; 370-371; 454-457, 514-515, 550-551.

Koch, R. & Hachmann, G. (2011). „Die absolute Nothwendigkeit eines derartigen Naturschutzes …“. Philipp Leopold Martin (1815-1886): vom Vogelschützer zum Vordenker des nationalen und internationalen Natur- und Artenschutzes. Natur und Landschaft 86, 473-480.

Hachmann, G. & Koch, R. (eds.) (2015). Wider die rationelle Bewirthschaftung! Texte und Quellen zur Entstehung des deutschen Naturschutzes. BfN-Skripten 417.