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nature parkNaturpark (ger.)

  • A large area of beautiful landscape, protected by law primarily for recreational purposes.
    1906

    In botanischer Beziehung kommen hierbei folgende in Betracht: Nationalparks (Verf. schlägt die Bezeichnung „Naturpark“ vor, da es sich meistens nur um kleinere Gebiete handelt) und kleinere Schutzgebiete von hauptsächlich botanischem und forstbotanischem Interesse. „Die Naturparks müssen eine möglichst vollständige Sammlung von schwedischen, ursprünglichen Pfianzenvereinen und von deren Varianten enthalten, und zwar auch von denjenigen durch Menschen erzeugten, deren spätere Entwicklungsgeschichte einer Untersuchung wert ist.“

    Grevillius (1906). [Rev. Andersson, G. (1905). Über die in Schweden in der letzten Zeit zum Schutz der Natur vorgenommenen Massregeln; in Swedish]. Botanisches Centralblatt 102 (Nr. 43), 433-434: 434.

    1911

    Auch in der Schweiz ist ein Naturpark im Entstehen begriffen, nämlich das Val Cluozza im Kanton Graubünden, Bezirk Inn. […] Die Wildheit des völlig unbewohnt gebliebenen Tales, seine schwere Zugänglichkeit und die bis heute noch wenig berührten Waldungen werden seine Überleitung aus dem jetzigen Zustand halber Wildheit in den gänzlicher Verwilderung erleichtern.

    Berdrow, H. (1911). Schutz den Naturdenkmälern! Illustriertes Jahrbuch der Naturkunde 9, 115-122: 122.

    1957

    Zweck und Aufgaben der Naturparke sind die Erhaltung einer möglichst unberührten Natur, wozu die Schaffung von Freistätten für unsere freilebende Tierwelt und die Pflege einer artenreichen, heimischen Flora gehören, die Gestaltung der Landschaft nach ästhetischem Prinzip unter Beachtung der biologischen und ökonomischen Forderungen und die Erholung für alle Ruhe, Freude und Frieden suchenden Menschen.

    Offner, H. (1957). Naturparke – ein Anliegen der Menschheit: 22.

    1959

    Naturpark nennen wir ein Stück Landes, ausgezeichnet durch schöne, vom Menschen möglichst wenig veränderte Landschaft, hinreichend groß, um darin mehrere Stunden in einer Richtung wandern zu können, durch rechtsgültige Entscheidungen dem Hauptzweck gewidmet, der Freude und Erholung jeglicher Besucher zu dienen.

    Strzygowski, W. (1959). Nationalpark oder Naturreservat oder Naturpark oder... Berichte und Informationen des Österreichischen Forschungsinstituts für Wirtschaft und Politik 14 (653), 11-12: 11; cf. id. (1959). Europa braucht Naturparke! Vorschläge zum Schutz der schönsten Landschaften Europas:14.

    1961

    1957 habe ich für Naturparke folgende Definition gegeben [Naturparke – ein Anliegen der Menschheit; however, somewhat different there]: „Naturparke sind großräumige Landschaftsschutzgebiete in reizvoller, gesunder, schwach besiedelter, für Verkehr und Industrie wenig geeigneter Landschaft. Sie dienen neben der Erhaltung und Pflege der heimischen Tier- und Pflanzenwelt sowie der Erhaltung und Gestaltung von Naturschöpfungen der Erholung der Menschen, wozu positive Gestaltungsmaßnahmen (z.B. Parkplätze, Wanderwege) zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung notwendig sind.“

    Offner, H. (1961). Das Naturparkprogramm in der Bundesrepublik Deutschland: 7.

    1962

    In the famous Udjung-Kulon Nature Park in Java the whole area was kept almost untouched for some years.

    Mellanby, K. (1962). [Rev.: Wyatt-Smith, J. & Wycherley, P.R. (1961). Nature Conservation in Western Malaysia]. Journal of Animal Ecology 31, 397.

    1963

    Naturparke sind großräumige, dünn besiedelte Landschaften von besonderer Schönheit und Ruhe, in denen der motorisierte Verkehr an den Grenzen und Durchgangsstraßen auf Parkplätzen abgefangen wird. Wanderern und Radlern – Reitern und Kutschwagen mit Einschränkung – ist das Naturparkgebiet auf den vorgezeichneten Wegen freigegeben. Der großzügigen Öffnung und entsprechenden Einrichtung der Landschaft steht die selbstverständliche Pflicht zur Schonung, Rücksicht und Einhaltung der notwendigen Ordnungsregeln gegenüber. Naturparke sollen soweit wie möglich keine neuen Durchgangsstraßen, wirtschaftliche Anlagen oder militärische Übungsplätze erhalten. Land-, Forst- und Teichwirtschaft sowie bestehende Gewerbebetriebe und die Jagd werden, auch in ihrer Entwicklung, nicht behindert. Besondere Trägerorganisationen sorgen im Zusammenwirken mit den öffentlichen Organen für Schaffung und Erhaltung der notwendigen Einrichtungen (Parkplätze, Wege und Wegzeichen, Schutzhütten, Sauberkeit und Ordnung usw.).

    Toepfer, A. (1963). Naturschutz, Naturschutzparke und Landschaftspflege. In: Ahlborn, K. & Hertling, H. (eds.). Lebensfragen und Gestaltungswille. Reden auf dem Meißnertag 1963, 157-163: 161-2.

    1966

    Naturparke sind großräumige, durch ihre natürliche Eigenart, ihre Schönheit und ihren Erholungswert hervorragende Landschaften, die Rechtsschutz genießen und mit Einrichtungen für den Erholungsverkehr und dessen Ordnung versehen sind.

    Buchwald, K. (1966). Naturparke. In: Handwörterbuch der Raumforschung und Raumordnung, 1167-1177: 1167.

    1970

    Als Landschaften, die geradezu „Erholungsreservate“ sind, kann man die Naturparke ansehen, die vom Naturschutz für die Freizeitbedürfnisse des Menschen geschaffen und geplant wurden.

    Erz, W. (1970). Was heißt heute Naturschutz? Zum europäischen Naturschutzjahr 1970. Nordfriesland. Zeitschrift für Kultur, Politik, Wirtschaft 4, 52-58: 56.

    1976

    § 16 Naturparke (1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die 1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und 4. nach den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung für die Erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen sind.

    Anonymus (1976). Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 20. Dezember 1976. Bundesgesetzesblatt Nr. 147 vom 23. Dez. 1976, 3573-3582: 3577.

    2012

    Das Reichsnaturschutzgesetz von 1935 kannte weder Nationalparke noch Naturparke. Erst das Bundesnaturschutzgesetz von 1976 führt den Naturpark als Planungskategorie auf. Der Naturpark sollte keine Flächenschutzkategorie im Sinne des Naturschutzes sein – das sind Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete –, sondern er war in Bezug auf originäre Naturschutzanliegen nur mit relativ unverbindlichen Absichtserklärungen ausgestattet. Es sollten schöne Kulturlandschaften sein, mit besonderer Eignung für die Erholung der Bevölkerung. Diese Form der Naturparke hatte der Hamburger Großkaufmann Alfred Toepfer in den 1950er Jahren entwickelt

    Jeschke, L. & Kretschmer, H. (2012). Naturparke. In: Succow, H. Knapp, H.D. & Jeschke, L. (eds.). Naturschutz in Deutschland. Rückblicke – Einblicke – Ausblicke, 226-234: 226.

    2015

    Naturparke können auf eine lange Entwicklungsgeschichte zurückblicken. Grundlegend können sie als Pioniere für einen Naturschutz gelten, der gleichzeitig Erholungsmöglichkeiten für die Bevölkerung mit einschließt.

    Weber, F. & Weber, F. (2015). Naturparke und die Aufgabe der nachhaltigen Regionalentwicklung. Jenseits von Wanderwegemarkierern und Parkbankaufstellern. Naturschutz und Landschaftsplanung 47, 149-156: 154.