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land careLandespflege (ger.)

  • 1) Regional planning.
    1815

    Albrechts Verbesserung der Landespflege. Tonkunst. Arzeneikunde. Forsten, Bergwerke u.s.w.

    Zschokke, H. (1815). Der baierischen Geschichten drittes und viertes Buch: 478.

    1888

    [Es gilt], dass der Staat betreffs der allgemeinen Landespflege sich verpflichtet fühlen müsse, die Melioration des Insterthales zu ermöglichen.

    Loenartz (1888). Die Beseitigung des Mühlenstaues und der Schiffahrtsschleuse im Pregel bei Groß Bubainen (Ostpreußen). Zeitschrift für Bauwesen 38 (1888), S. 519-576: 553.

    1900

    Die Landespflege (die cura rei publicae) hat nun die Aufgabe, Alles für Volk und Land so zu ordnen, dass Volk und Land ihre Kräfte möglichst ungehindert und voll entwickeln können.

    Grassmann, R. (1900). Die Staatslehre oder die Politik, vol. 1: S. 134.

    1909

    Landespflege: Flußregulierungen; Entsumpfung; Forstwesen; Jagd; Fischerei; Bergwerke; Mineralquellen

    Anonymus (1909). Schweizerische Blätter für Wirtschafts- und Socialpolitik 17: 687.

  • 2) Protection of valuable landscapes.
    bioethics
    1908

    An und für sich brauchen wir keine Landesverschönerung, für die ich mir erlauben möchte, das Wort Landespflege vorzuschlagen. Die Natur ist sich im allgemeinen selbst genug. Wo sie durch elementare Ereignisse verändert wird, da üben diese störenden klimatischen, atmosphärischen oder terrestrischen Katastrophen eine ästhetische Wirkung aus, der gegenüber wir uns ebensowenig verschließen wie den mannigfaltigen Abstufungen der Bodenformen eines Gebietes, seien sie nun Heiden oder Moore in ihrer ernsten Stimmung, fruchtgesegnete Auen, geheimnisvolle Wälder oder die ins Dramatische gesteigerte Wildheit eines Hochgebirges. Das sind Schönheiten, die durch ihre Unberührtheit wirken und die Einbuße erleiden, sowie wir sie durch kleinliche Mittel erhöhen wollen. […] Die Aufgaben einer bewußten Landespflege beginnen da, wo die Natur in ihrer Entwickelung durch Kulturanlagen gehemmt ist, die sich außerhalb der bewohnten Ansiedelungen erheben, und die durch die Macht ihrer plötzlichen Erscheinung dem Landschaftsbilde eine gewaltsame Veränderung zufügen. Das ist zumeist der Fall, wo sich die Einflüsse unseres modernen Wirtschaftslebens unmittelbar bemerkbar machen und nicht sich in dem Maße verstärken, in dem sich solche Veranstaltungen von den alten bewohnten Siedelungen entfernen: bei Eisenbahnen, Kanälen, Talsperren, Meliorationen, Abholzungen, Fabrikbauten, aber auch bei Sommerfrischen, Kurorten, Landsitzen und Villenanlagen, die nicht in langsamer Weise dem Lande entwachsen sind, und dadurch die Übergänge von einer bedürfnislosen Zweckmäßigkeit zu einem künstlerisch Gewordenen vermissen lassen. Zwar treten bei all diesen Anlagen zunächst Architekt und Ingenieur in den Vordergrund; indessen wird sich häufig (nicht immer!), namentlich wenn sie die Aufgaben in den Schranken ihrer Berufskunst zu lösen suchen, noch stets eine künstlerische Unausgeglichenheit zeigen, die in bewußter Absicht gemildert werden kann. Wer ist dazu berufener als der Gartenkünstler, der am besten mit den Pflanzenmitteln des Landes zu arbeiten weiß! So gehört, meine Herren, eine Talsperre, sobald die Aufgabe des Ingenieurs gelöst ist, in das Arbeitsgebiet des Gartenkünstlers, der die gewaltsame Veränderung des Landschaftsbildes, die jener der Natur zufügen mußte, bis zu einem gewissen Grade wieder ausgleichen kann.

    Mielke, R. (1908). Heimatschutz und Landesverschönerung. Die Gartenkunst 10, 143-145; 156-160; 182-186: 158.

    1942

    Landespflege. Die Gestaltung der Landschaft als Hoheitsrecht und Hoheitspflicht […]
    [Es] kann die Bewertung und Gestaltung der heutigen Landschaft nur auf das deutsche Volk bezogen werden, dem sie biologisch gesunder Lebensraum, Heimat für alle Zeit sein soll.

    Mäding, E. (1942). Landespflege. Die Gestaltung der Landschaft als Hoheitsrecht und Hoheitspflicht: Title; 136.

    1949

    Wir haben in der Landschaft ‒ und damit gebe ich die wohl kürzeste Fassung der Aufgaben des Landespflegers bekannt ‒ die günstigsten Wachstums-, Wirtschafts- und Behausungsverhältnisse, mithin die besten Lebensbedingungen für Pflanzen, Tiere und Menschen zu schaffen.

    Wiepking, H.F. (1949). Aufgaben der Landespflege. Garten und Landschaft 59 (Sept.-Okt. 1949), 1-6: 4.

    1964

    In einer zunehmend in ihrer Existenz bedrohten Welt geht es letzten Endes um die Erhaltung des Lebens. Diesen Schutz des Lebens in einer immer mehr technisch bedingten Welt, bei gleichzeitigem Abbau und Verbrauch der vorgegebenen natürlichen Bestande, durch planmäßige Sicherung, Pflege und Aufbau einer menschengerechten naturnahen Umwelt zu erreichen, ist die Aufgabe. Wir bezeichnen sie als Landespflege. Landespflege dient diesem Ziel durch Ordnung, Schutz, Pflege und Entwicklung der Wohn-, Industrie-, Agrar- und Erholungslandschaften, durch Erhaltung der wenigen verbliebenen Natur- und Urlandschaften sowie durch die naturgemäße Bewirtschaftung der natürlichen Hilfsquellen eines Landes. Landespflege umfaßt u.a. die Arbeitsgebiete des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Grünplanung.

    Buchwald, K., Lendholt, W. & Preising, E. (1964). Was ist Landespflege? Garten und Landschaft 1964, S 229-231: 230.

    1966

    Die Landespflege erstrebt eine menschengerechte und zugleich naturgemäße Umwelt deren Ordnung, Schutz, Pflege und Entwicklung von Wohn-, Industrie-, Agrar- und Erholungslandschaften. Das erfordert den Ausgleich zwischen dem natürlichen Potential eines Landes und. den vielfältigen Ansprüchen der Gesellschaft. Die Landespflege umfaßt die Landschaftspflege einschließlich der pfleglichen Nutzung der natürlichen Hilfsquellen, den Naturschutz und verwandte Schutzmaßnahmen, die Grünordnung sowie den Schutz von Erholungsgebieten und Grünflächen. Landespflege ist integrierender Bestandteil einer umfassenden Raumordnung mit dem Schwerpunkt im ökologischen Bereich.

    Buchwald, K. (1966). Landespflege. In: Handwörterbuch der Raumforschung und Raumordnung, 982-1009: 982. 

    1968

    Die Landespflege erstrebt eine dem Menschen gerechte und zugleich naturgemäße Umwelt durch Ordnung, Schutz, Pflege und Entwicklung von Wohn-, Industrie-, Agrar- und Erholungsgebieten. Das erfordert den Ausgleich zwischen dem natürlichen Potential eines Landes und den vielfältigen Ansprüchen der Gesellschaft. Die Landespflege umfaßt die Landschaftspflege einschließlich der pfleglichen Nutzung der natürlichen Hilfsquellen, den Naturschutz und verwandte Schutzmaßnahmen, die Grünordnung sowie den Schutz von Erholungsgebieten. Landespflege ist integrierender Bestandteil einer umfassenden Raumordnung mit dem Schwerpunkt im ökologisch-gestalterischen Bereich.

    Buchwald, K. (1968). Begriff und Stellung von Landschaftspflege und Naturschutz im Rahmen der wissenschaftlich-planerischen Disziplinen. In: Buchwald, K. & Engelhardt, W. (eds.). Handbuch für Landschaftspflege und Naturschutz, vol. 1. Grundlagen, 132-137: 132.

    1970

    Landespflege ist ein politischer Begriff und er bildet mit der Raumordnung ein neues Wortpaar, das so glatt über die Lippen geht, daß das Denken dabei unnütz ist. Es ist nämlich ein Irrtum, der in die Landesparlamente Eingang gefunden hat, anzunehmen, daß Landespflege ein erlernbarer, ein examinierbarer Beruf, daß Landespflege ein Fachbereich sei. […] Land pfleglich zu behandeln ‒ direkt oder im übertragenen Sinne ‒ ist ein Ergebnis der Erziehung, vielleicht auch der Tradition, wahrscheinlich aber eine Angelegenheit des Charakters!

    Mattern, H. (1970). Wer soll die Entwicklung der Landschaft planen? Garten und Landschaft 1970/4, 107.

    1970

    Aufgaben der Landespflege […]: 1. Sicherstellung der Funktionsfähigkeit wichtigster Lebensgrundlagen wie Wasser, Luft und Boden 2. Planmäßige Sicherstellung, Kauf, Einrichtung von ausreichenden Naherholungsgebieten in und um die Ballungsgebiete und größeren Städte 3. Weiterentwicklung der Naturparke 4. Erarbeitung von landespflegerischen Zielvorstellungen für die agrarischen Problemgebiete 5. Erarbeitung von landespflegerischen Zielvorstellungen für die agrarischen Vorranggebiete 6. Planmäßiger Ausbau des Systems der Naturschutzgebiete 7. Wesentlicher Einsatz von Mitteln und Personal bei der agrarischen Entwicklungshilfe in den Tropen und Subtropen

    Buchwald, K. (1970). Umweltschutz und Gesellschaft. Vortrag im Rahmen der Vortragsveranstaltungen des Niedersächsischen Ministerpräsidenten am 10.12.1970 in Hannover, Manuskript: 3-4, acc. to Runge, K. (1998). Entwicklungstendenzen der Landschaftsplanung. Vom frühen Naturschutz bis zur ökologisch nachhaltigen Flächennutzung: 174.

Runge, K. (1998). Entwicklungstendenzen der Landschaftsplanung. Vom frühen Naturschutz bis zur ökologisch nachhaltigen Flächennutzung.

Körner, S. & Trepl, L. (2001). Bewahren durch Gestalten. Zur Geschichte der Landespflege als entwicklungsorientierter Natur- und Heimatschutz. In: Konold, W., Böcker, R. & Hampicke, U. (eds.): Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege, IX-2.2, 1-14.