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actingHandeln (ger.)

  • The process of (intentionally) doing.
    behaviour behaviour Open Slideshow
    -4th century (BC)

    speziell der Mensch [ist] Ursprung von bestimmten Handlungen, er allein unter den Lebewesen, insofern von keinem anderen gesagt werden könnte, es handle [ἄνθρωπος καὶ πράξεών τινών ἐστιν ἀρχὴ μόνοντῶν ζῴων: τῶν γὰρ ἄλλων οὐθὲν εἴποιμεν ἂν πράττειν] [...] [Bei Tieren gibt es] den Gegensatz von Überlegung und Strebung nicht, sondern sie folgen der Strebung. Im Menschen aber ist beides, das heißt in einem bestimmten Alter, dem wir das Handeln wirklich zuerkennen. Wir sprechen ja nicht vom ›Handeln‹ [πράττειν] beim Kinde, und auch nicht beim Tier, sondern erst dann wenn schon auf Grund von Überlegung gehandelt wird [διὰ λογισμὸν πράττοντα]

    Aristoteles, Ethica Eudemica (transl. F. Dirlmeier) 1222b18-20; 1224a28-30; cf. Ethica Nicomachea 1139a17-20.

    c. 1800

    [Die Materie wirkt (agit), das Thier (z.B. die Spinne) thut (facit) der Mensch handelt d.i. thut mit Bewußtseyn (operatur).

    Kant, I. (1799). Opus postumum (AA, vol. XXI): 566.]

    1913
    Handeln [ist] verständliches [und durch] ›gehabten‹ oder ›gemeinten‹ (subjektiven) Sinn spezifiziertes Sichverhalten zu ›Objekten‹
    Weber, M. (1913). Über einige Kategorien der verstehenden Soziologie (Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, Tübingen 1922/88, 427-474): 429.
    1934
    Was, auf Tier und Mensch gleicherweise beziehbar, Verhalten hieß und was beim Tiere durch Bauplan, Funktionskreis und Trieb bestimmt war, hieß uns beim Menschen: Haltung, Lebensstil und Würde des Soseins. […] Der Übergang vom bloß vitalen Verhalten zum menschlich vitalen, […] die Verwandlung von bloßem Verhalten in Handlung und Tat, von triebhafter Interessenahme in Wahl und Entscheidung, von vitalen Bedeutsamkeiten in exstentielle Gehalte, welche unserer Anteilnahme gewürdigt werden, erläutert unseren derzeitigen Übergang von Verhalten in Haltung […] ebenswo, wie jetzt den von der tierischen zur menschlichen Umwelt. Er hebt in beiden Fällen nicht die vitalen Wurzeln weder des Verhaltens noch des Welthabens auf, sondern verleiht der Tat und Menschenwelt allein durch die formale Möglichkeit des Ja- und Neinsagens ihre übervitale Bedeutung und Würde.
    Rothacker, E. (1934). Geschichtsphilosophie: 101-102.
    1958

    Die Vita activa, menschliches Leben, sofern es sich auf Tätigsein eingelassen hat, bewegt sich in einer Menschen- und Dingwelt, aus der es sich niemals entfernt und die es nirgends transzendiert. Jede menschliche Tätigkeit spielt in einer Umgebung von Dingen und Menschen; in ihr ist sie lokalisiert und ohne sie verlöre sie jeden Sinn. [...] Handeln allein ist das ausschließliche Vorrecht des Menschen; weder Tier noch Gott sind des Handelns fähig, und nur das Handeln kann als Tätigkeit überhaupt nicht zum Zuge kommen ohne die ständige Anwesenheit einer Mitwelt.

    Arendt, H. (1958). The Human Condition, dt. Vita activa oder vom tätigen Leben (München 1967): 33-34.

    1971
    Das Explanandum einer teleologischen Erklärung ist eine Handlung, das einer kausalen Erklärung ein intentionalistisch nicht-interpretiertes Verhalten, d.h. eine Bewegung bzw. ein Zustand des Körpers
    Wright, G.H. von (1971). Explanation and Understanding (dt. Erklären und Verstehen, Frankfurt/M. 1974): 116.
    1972
    Der Mensch handelt nicht von früh bis spät, sondern „überläßt“ sich auch der Ruhe, dem Schlaf, dem Faulenzen. Widerfahrnisse wie ein Unfall oder der Tod „treffen“ ihn einfachhin. Anderen Widerfahrnissen gegenüber handelt er zwar nicht eigentlich, erleidet sie aber auch nicht einfachhin, sondern „verhält sich“ so oder so. Simple Beispiele: husten, stolpern, lachen, atmen. Weniger simple Beispiele: erschrecken, Angst Erregung, Mißtrauen – weisen nicht des Handelns, wohl aber des Sichverhaltens. […] Daß wir z.B. stolpern oder husten, „dafür können wir nichts“, während unser Handeln stets mehr oder weniger „beabsichtigt“ ist, d.h. nicht wie die „consummatory action“ von Tieren unmittelbar einem „Drang“ folgt, sondern einem „Begehren“, das erst nach mehr oder weniger ausgeprägtem „Überlegen“ zu einem „Entschluß“ und somit zu „beabsichtigtem Handeln“ führt.
    Kamlah, W. (1972). Philosophische Anthropologie. Sprachkritische Grundlegung und Ethik: 49; 52.
    1973
    actions imply intentions
    Danto, A.C. (1973). Analytical philosophy of action: 26.
    1987
    Die gelernte Regung (das Verhalten, mit dem wir reagieren) ist ein Streben, das ein Ziel hat: das Vermeiden des Reizes (Weg!) oder das Erreichen des Reizes (Hin!). Das zielstrebige Verhalten ist kein zweckmäßiges Handeln – aber beides muß gelernt werden. Für uns Menschen kommt die Besonderheit hinzu, daß wir uns das durch unser Verhalten erstrebte Ziel als Zweck setzen können. […] Da das Setzen von Zwecken aufgrund von Überlegungen geschieht (die Tugend der Besonnenheit sei vorausgesetzt), können wir unsere Zwecke auch erstrebten Zielen entgegensetzen: wir brauchen nicht nur zu reagieren.
    Lorenzen, P. (1987). Lehrbuch der konstruktiven Wissenschaftstheorie: 263.
    1998
    Im Gegensatz zu einem bloßen Verhalten – wie etwa dem Kniesehnenreflex – hätte eine Handlung – wie zum Beispiel das Schnitzen einer Pfeife – vom Handelnden immer auch unterlassen werden können: Im Gegensatz zu bloßem Verhalten sind Handlungen unterlassbar.
    Hartmann, D. (1998). Philosophische Grundlagen der Psychologie: 43.
    2001
    Menschen [zeigen] neben Handlungen auch Verhalten […]. Dieses stößt uns zu, hat also Widerfahrnischarakter. Erschrecken, Stolpern oder Erkranken sind als Beispiele genannt worden. Auch die Vorgänge des Kreislaufs, des Stoffwechsels, des Alterns, Reflexe wie Lidschließ- oder Kniesehnenreflex, das Halten von Balance beim Überschreiten eines schmalen Balkens oder beim Radfahren usw. sind weitere Beispiele. Sie unterscheiden sich, nach den gegebenen Erläuterungen, vom Handeln dadurch, daß sie sich nicht frei gesetzten Zwecken verdanken. Wir unterscheiden nicht Gelingen und Mißlingen, nicht Erfolg und Mißerfolg, wenn wir uns verhalten. […] Handlungsvermögen [lässt sich] charakterisieren als die Fähigkeit, die Zwecke des eigenen Handelns selbst und ohne Anleitung anderer Menschen zu setzen (Zwecksetzungsautonomie), in eigener Zuständigkeit die für den Erfolg des Handelns geeigneten Mittel zu wählen (Mittelwahlrationalität) und für die Folgen des Handelns die moralische und rechtliche Verantwortung zu übernehmen (Folgenverantwortlichkeit).
    Janich, P. (2001). Logisch-pragmatische Propädeutik. Ein Grundkurs im philosophischen Reflektieren: 57; 63.
    2010
    Handlung heißt (askriptiv) das, was dem Akteur von anderen Menschen als Verdienst oder Schuld zugerechnet, terminologisch „zugeschrieben“ wird. Zuschreibungen sind also an den Bereich des Handelns von Menschen gegenüber Menschen gebunden.
    Janich, P. (2010). Zum Beispiel Werkzeuggebrauch. Die naturalistische Verkürzung des Tieres. In: Gerhardt, V. & Nida-Rümelin, J. (Hg.). Evolution in Natur und Kultur, 59-75: 66.
    2010

    Handlungen sind auf Zwecke gereichtet. […] Zweckmäßiges Handeln ist […] nur solchen Wesen zugänglich, die kontrafaktisch künftige Sachverhalte antizipieren können. […] Zu Handlungen kann man sinnvoll auffordern, zu bloßem Verhalten nicht. Handlungen können unterlassen werden, bloßes Verhalten nicht. Handlungen können gelingen oder mißlingen, bloßes Verhalten nicht

    Janich, P. (2010). Der Mensch und andere Tiere. Das zweideutige Erbe Darwins: 145-6.

    2011

    Es sollen ›Handeln‹ und ›Sich-Verhalten‹ unterschieden werden. Handlungen zeichnen sich u.a. dadurch aus, dass sie bewusst ablaufen und durch gedankliche Gründe veranlasst werden. Blosses Verhalten braucht demjenigen, der es ausführt, nicht bewusst zu sein. Statt durch gedankliche Gründe veranlasst, wird es durch materielle Umstände verursacht.

    Wolters, G. (2011). Die Evolutionstheorie und die Philosophie. In: Reyer, H.-U. & Schmid-Hempel, P. (eds.). Darwins langer Arm – Evolutionstheorie heute. Zürich, 251-63: 255.