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reasonabilityÜberlegungsfähigkeit (ger.)

  • Capability of reasoning and considering arguments.
    intelligence
    c. -350 (BC)

    [Βουλευτικὸν δὲ μόνον ἄνθρωπός ἐστι τῶν ζῴων. [The only animal which is deliberative is man.] [Der Mensch allein ist unter den Lebewesen fähig, ein abgewogenes Urteil zu fällen.]

    Aristotle (c. -350 BC). Historia animalium 488b24-25 [Engl. transl. A.L. Peck 1965; Germ. transl. S. Zierlein 2013].]

    c. -350 (BC)

    [φύσει μὲν οὖν αἴσθησιν ἔχοντα γίγνεται τὰ ζῷα, ἐκ δὲ ταύτης τοῖς μὲν αὐτῶν οὐκ ἐγγίγνεται μνήμη, τοῖς δ᾽ ἐγγίγνεται. […] τὰ μὲν οὖν ἄλλα ταῖς φαντασίαις ζῇ καὶ ταῖς μνήμαις, ἐμπειρίας δὲ μετέχει μικρόν: τὸ δὲ τῶν ἀνθρώπων γένος καὶ τέχνῃ καὶ λογισμοῖς. [Now animals are by nature born with the power of sensation, and from this some acquire the faculty of memory, whereas others do not. […] Thus the other animals live by impressions and memories, and have but a small share of experience; but the human race lives also by art and reasoning.] [Von Natur nun entstehen die Lebewesen mit sinnlicher Wahrnehmung, aus dieser entsteht bei einigen von ihnen keine Erinnerung, bei anderen wohl […]. Die anderen Lebewesen leben nun mit Vorstellungen und Erinnerungen und haben nur geringen Anteil an Erfahrung, das Geschlecht der Menschen dagegen lebt auch mit Kunst und Überlegungen.]]

    Aristotle (c. -350 BC). Metaphysica 980a27; b25 [Engl. transl. H. Tredennick 1933; Germ. transl. H. Bonitz, H. Seidl 1995].]

    1653

    The essence of man consisting in reasonability, he may be said to have little of man in him, that regards not another the more, for having his reason imbellished with the addition of Literature.

    Urquhart, T. (1653). Logopandecteision or an Introduction to the Universal Language: 32.

    1884

    Überlegungsfähigkeit setzt das Vermögen voraus zwei Begriffe zu vergleichen. […] Überlegungsfähigkeit kann […] nur dort mangeln, wo die Abstractionsfähigkeit immaterieller Beziehungen fehlt, denn sie entspringt als natürliche Blüthe mit Nothwendigkeit aus jenem Abstractionsvermögen, das den erhabenen Vorzug der geistigen Seele bildet

    Wasmann, E. (1884). Der Trichterwickler: 94; 96.

    1905

    Was ist „Intelligenz“? Intelligenz – Verstand, Einsicht – bedeutet sowohl dem etymologischen Sinne nach als auch dem Begriffe nach, den man bisher in der wissenschaftlichen Psychologie aller Zeiten damit verband, ausschließlich die Fähigkeit, die Beziehungen der Dinge zueinander zu erkennen und daraus Schlüsse zu ziehen. Sie umschließt somit wesentlich ein Abstraktionsvermögen, d.h. die Fähigkeit, aus mehreren Einzelvorstellungen das Gemeinsame zusammenzufassen und dadurch allgemeine Begriffe zu bilden. Sie umschließt ferner eine Überlegungsfähigkeit, welche die Beziehung der Mittel zum Zwecke und des Subjektes zu den eigenen Tätigkeiten zum Gegenstande ihres Denkens machen kann und dadurch das intelligente Wesen zum Selbstbewußtsein und zum vernünftigen, freien Handeln befähigt.

    Wasmann, E. (1897/1905). Instinkt und Intelligenz im Tierreich. Ein kritischer Beitrag zur modernen Tierpsychologie: 19. 

    1907

    Als intelligent […] dürfen nur jene Tätigkeiten gelten, welche auf einer wirklichen Ueberlegungsfähigkeit, einem wirklichen Abstraktionsvermögen beruhen. Es hat sich ferner gezeigt, daß wir den Tieren zwar Instinkthandlungen, sowohl im engeren wie im weiteren Sinne, zuschreiben müssen, aber keine Intelligenzhandlungen. Letztere kommen nur dem Menschen zu, der außer dem Instinkte auch Intelligenz besitzt.

    Wasmann, E. (1904/07). Menschen- und Tierseele: 13.

    1987

    [S ist zurechnungsfähig = Def. S hat a) die Fähigkeit zu überlegen und b) die Fähigkeit, das Ergebnis seiner Überlegungen handlungswirksam werden zu lassen.

    Tugendhat, E. (1987). Der Begriff der Willensfreiheit. In: id. (1992). Philosophische Aufsätze, 334-351: 346.]

    1995

    Selbstbestimmung ist […] als Überlegungsfähigkeit in praktischer Hinsicht und wirksamer praktischer Absicht zu verstehen.

    Seel, M. (1995). Versuch über die Form des Glücks. Studien zur Ethik: 114.

    2003

    Wenn wir fragen, ob eine Person zurechnungsfähig gehandelt hat, fragen wir: war sie überlegungsfähig? Haben Gründe ihr Handeln bestimmt bzw. könnten Gründe ihr Handeln bestimmt haben oder war das Handeln zwanghaft, unfrei? […] Die Überlegungsfähigkeit, die für die Zurechnungsfähigkeit konstitutiv ist, ist nur eine Form der Willensfreiheit. Das spezifische Charakteristikum der Willensfreiheit ist nicht das Phänomen der Wahl (und auch nicht das der überlegten Wahl), sondern daß ›ich‹-Sager sich mehr oder weniger stark auf ein Gutes beziehen können.

    Tugendhat, E. (2003). Egozentrizität und Mystik. Eine anthropologische Studie: 55; 57.

    2007

    [Um über Willensfreiheit zu verfügen, ist] es nicht immer nötig […], Überlegungsfähigkeiten zu aktualisieren. […] Willensfreiheit […] [ist die] Fähigkeit der überlegten hindernisüberwindenden Willensbildung und -umsetzung.

    Keil, G. (2007). Willensfreiheit: 152-3.