[Schutz aber namentlich den ganz seltenen, dazu oft wenig schädlichen oder sogar nützlichen Arten, welche bei uns auszusterben drohen!
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protection of speciesArtenschutz (ger.)
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Actions and legal provisions taken to safeguard the existence of endangered biological species.
- 1894
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Liebe, K.T. (1894). Schutz dem Wasserstaare! II. Ornithologische Monatsschrift 19, 357-372: 371.]
- 1896
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Through the co-operation of some private persons interested in the preservation of species and the Linnean and other societies of New York, protection has been afforded to the terns on Great Gull Island, Long Island SoundAnonymus (1896). Minor paragraphs. Popular Science Monthly 1896 (Feb.), 575.
- 1905
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[Es handelt sich […] nicht um den Schutz der Tiere, der Individuen, sondern auf die Erhaltung von Tier-Arten kommt es uns an [...]. Man könnte von Congress zu Congress eine Liste der schutzbedürftigen Arten aufstellen.
Kleinschmidt, O. (1905). Der V. Internationale Zoologenkongress tritt für alle Bestrebungen zur Erhaltung der durch die Kulturforschritte bedrohten unschädlichen Tierarten befürwortend ein. Compte-rendu des séances du sixième Congrès International de Zoologie (1904), 138-144: 140.]
- 1912
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Wo eine Anzahl von kantonalen Einführungsgesetzen die Möglichkeit einer Expropriation von Naturdenkmälern und damit einer Entschädigungszahlung anführen, namentlich gelegentlich der Errichtung einer „öffentlichen Dienstbarkeit“ […], handelt es sich nicht um Arten-, sondern um Individuenschutz, da die fraglichen Gesetze mit einer Ausnahme beabsichtigtermaßen von der „Expropriation“ nur im Hinblick auf (einzelne) „Naturdenkmäler“ sprechen.
Rudorff, O. (1912). Über gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt. In: Bericht über die vierte Konferenz für Naturdenkmalpflege in Preußen, Berlin, am 9. Dezember 1911. Beiträge zur Naturdenkmalpflege, vol. 2, 187-221: 215-6.
- 1926
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Ist hier das Individuum zu schützen, so muß den seltenen und mit Ausrottung bedrohten sonstigen Pflanzen ‚Artenschutz‘ zuteil werden. […] Für die heimische Tierwelt kommt im wesentlichen nur der Artenschutz in Betracht, der hier auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen beruht
Klose, H. (1926). Naturdenkmalpflege in der Mark Brandenburg. Brandenburgisches Jahrbuch 1, 46-53: 50.
- 1932
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Efforts at managing wild life all reduce to the following basic principles. A. Control of activities of the human population in relation to wild life: 1. Closed seasons to afford species protection during breeding season or longer periods.
Storer, T.I. (1932). Factors influencing wild life in California, past and present. Ecology 13, 315-327: 318.
- 1936
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Über den Schutz von Pflanzen und Tieren (Artenschutz usw.) bringt die DVO [Durchführungsverordnung zum Gesetz] keine Einzelbestimmung; sie wäre ja auch durch deren Hereinnahmen ungemein umfangreich geworden.
Klose, H. (1936). Das Reichsnaturschutzgesetz (II). Naturdenkmalpflege und Naturschutz in Berlin und Brandenburg 27, 139.
- 1937
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dies alles geschieht im Dienste unserer heimatlichen Vogelwelt […] Über die zum Schutze der übrigen Tiere erlassenen Vorschriften werde ich mich verhältnismäßig kurz fassen können. Sie sind ganz auf den Artenschutz abgestellt
Heidenreich (1937). Ziele und Wege des Naturschutzes im Dritten Reich. Allgemeine Forst- und Jagd-Zeitung 113, 15-22: 19.
- 1938
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Dieser Fisch [scil. der Schnäpel] ist unter Artenschutz gestellt, d.h. Schnäpel dürfen nur von Berufsfischern und von der Fischereigenossenschaft zur Laichgewinnung gefangen werden
Klock, W. (1938). Edelfischzucht in der Loiterau. Fischerei-Zeitung 41, 62-63: 62.
- 1939
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abstrakten Artenschutz [referring to §§1a and 2 of the Reichsnaturschutzgesetz]
Hering, H. (1939). Naturschutz. Kritischer Sammelbericht über die wichtigsten Veröffentlichungen der Jahre 1936 bis 1938. Forstarchiv 15, 65-75: 68.
- 1971
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Artenschutz
Artenschutz. Aktuelle Probleme des Schutzes von Pflanzen- und Tierarten. Vorträge des 1. Artenschutz-Seminars in der Bundesrepublik Deutschland, 9.-11.11.1971, Ingolstadt.
- 2016
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Die Abteilung für Naturschutz und Landschaftspflege des Reichsforstamtes besaß seit 1942 ein Sachgebiet für Artenschutz
Krüss, A., Riecken, U. & Sukopp, U. (2016). Die Ökologisierung des Arten- und Biotopschutzes. Erfolge und Grenzen einer wechselseitigen Befruchtung. Natur und Landschaft 91, 436-444: 437.
Nickel, U. (1972). Artenschutz.
Hachmann, G. & Koch, R. (2016). Anmerkungen zur Geschichte und Verwendung der Begriffe „Ökologe“ und „Artenschutz“. Natur und Landschaft 91, 587-589.