Homobium: [...] beide Wesen [verbinden] sich gleichsam zu einem einfachen Individuum [...], in welchem sie wechselseitig sich unentbehrliche Dienste leisten, jedes dem Dienste des Ganzen sich so unterordnet, dass sie die Bedeutung selbständiger Individuen zu verlieren scheinen, dass sie nur noch als Organe des Ganzen fungiren, dessen erste Existenz schon in der Vereinigung beider Wesen beginnt
Frank, A.B. (1877). Ueber die biologischen Verhältnisse des Thallus einiger Krustenflechten. Beitr. Biol. Pflanz. 2, 123-200: 196ff.